Gastbeitrag: Pandemie war gestern

Angefangen hat alles mit der ersten Corona-Pandemie 2020. Heute befinden wir uns im Jahr 2043 und tragen alle den gleichen Tracker am Arm.

Als die Fitnesstracker zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Mode kamen, gab es Bedenken wegen der persönlichen Daten, die bei der Verwendung der Fitnessarmbänder gesammelt würden. Die bewusste oder unbewusste Herausgabe von Informationen und anschließende Erstellung von Datenprofilen wurde zu dieser Zeit kontrovers diskutiert. Datenschützer (zur vereinfachten Lesbarkeit wird im folgenden Text die männliche Schreibweise verwendet, wenn es um Personen geht. Gemeint sind jedoch sowohl männliche als auch weibliche Personen.) warnten vor dem „gläsernen Bürger“. Diese Metapher bezeichnet die Preisgabe von persönlichen Daten im Internet, die darauf beruht, dass jede Aktion eines Menschen in der digitalen Welt Spuren hinterlässt. Die mögliche Datenauswertung der gespeicherten Metadaten durch Dritte – so sagte man damals – mache den Menschen „gläsern“ (Wewer 2020: 2 ff. – Quellen am Ende des Textes). „Der Begriff ‚Datenschutz‘, der einst aus dem Arbeitsschutz beim Umgang mit Maschinen abgeleitet wurde, ist missverständlich: Im Kern geht es nicht darum, die Daten zu schützen (data protection), obwohl auch das getan werden muss, sondern um Menschenwürde, Persönlichkeit und Privatsphäre (privacy protection), weil ohne individuelle Rückzugsräume weder eine freiheitliche Gesellschaft noch eine funktionierende Demokratie denkbar sind. Datenschutz ist also kein Selbstweck [sic!], sondern lediglich Mittel zum Zweck: Möglichst zu verhindern, dass die Menschen ‚gläsern‘ werden, damit sie nicht nach Belieben kontrolliert, überwacht und manipuliert werden können.“ (ebd.: 3)

Von Datenschützern wurde angesichts der Verbreitung digitaler Technologien vor allem vor dem Missbrauch der Informationen gewarnt. Es bestand die Befürchtung, dass mit der Erfassung und Sammlung personenbezogener Daten der Verlust der Privatsphäre einhergehe und eine missbräuchliche Überwachung durch staatliche Behörden oder Monopolunternehmen installiert würde. „Die Digitalisierung hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft: Neben zahlreichen positiven Effekten drohen der Verlust der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung. Die digitale Daten- und Machtkonzentration ist mit Manipulationsgefahren verbunden. Zudem ergeben sich Diskriminierungseffekte, wenn auf großen Datenmengen basierende Entscheidungen getroffen werden.“ (Schaar 2017: 4) Ungeachtet dieser Warnungen waren vor allem technikbegeisterte Menschen die Käufer der neuen Fitnessarmbänder und ihrer Apps für das Smartphone. Sie hatten immer das neueste Modell am Arm.

Die digitale Vernetzung der Menschheit und die Herausbildung der Netzwerkgesellschaft als neue Ära begann zu Beginn des 21. Jahrhunderts. „Es lässt sich als historische Tendenz festhalten, dass die herrschenden Funktionen und Prozesse im Informationszeitalter zunehmend in Netzwerken organisiert sind. Netzwerke bilden die neue soziale Morphologie unserer Gesellschaften, und die Verbreitung der Vernetzungslogik verändert die Funktionsweise und die Ergebnisse von Prozessen der Produktion, Erfahrung, Macht und Kultur wesentlich. Zwar hat es Netzwerke als Form sozialer Organisation auch zu anderen Zeiten und in anderen Räumen gegeben, aber das neue informationstechnologische Paradigma schafft die materielle Basis dafür, dass diese Form auf die gesamte gesellschaftliche Struktur ausgreift und sie durchdringt.“ (Castells 2017: 567)

Felix Stalder (2016: 10) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Kultur der Digitalität“, die alle Lebensbereiche erfasst und sich in einer „enorme[n] Vervielfältigung der kulturellen Möglichkeiten“ äußert. „Digitalität bezeichnet damit jenes Set von Relationen, das heute auf Basis der Infrastruktur digitaler Netzwerke in Produktion, Nutzung und Transformation materieller und immaterieller Güter sowie in der Konstitution und Koordination persönlichen und kollektiven Handelns realisiert wird.“ (ebd.: 18) Das Konzept der Digitalität wird von den Grundformen der Referenzialität, Gemeinschaftlichkeit und Algorithmizität gekennzeichnet. Es basiert auf der zunehmenden Verfügbarkeit von digitalen Datenquellen, deren zunehmender Vernetzung und der enormen Effizienzsteigerung in der Datenverarbeitung (ebd.: 95 ff.). „Der rasch voranschreitende gesellschaftliche Wandel geht von intelligenten Algorithmen aus. Sie analysieren, prognostizieren und berechnen uns. Sie verbreiten sich als selbstlernende Haustechnik, vernetzte Autos oder elektronische Fitness-Tracking-Armbänder. Sie steuern den weltweiten Aktienmarkt, die Kassen in den Supermärkten und vieles mehr.“ (Schröder & Schwanebeck 2017: 13)

Der Schutz personenbezogener Daten wurde zu dieser Zeit in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder geregelt. Für die Europäische Union galt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Danach ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur erlaubt, wenn die betroffene Person dem zuvor schriftlich zugestimmt hat und sie über den Zweck aufgeklärt wurde. Dabei gelten die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung, soll heißen, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwendet und diese, wenn möglich, anonymisiert oder pseudonymisiert werden.“ (Knorre et al. 2020: 30) Doch auch die DSGVO wurde damals von Experten kritisiert, die in der Datenverarbeitung durch die Internetdienste ein hohes Risiko für die Nutzer sahen. Sie hielten beispielsweise Art. 35 DSGVO für einen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurfspapier der Datenschutzbeauftragten unwirksamen Mechanismus. Gefordert wurde ein Gesetz, das die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen einschränkt. Art. 35 DSGVO beinhaltete jedoch lediglich die Verbindlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung durch den Verantwortlichen. Es wurde befürchtet, dass hierbei rein wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stünden, die die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen nicht ausreichend berücksichtigten (Kutscha 2018: 134). Den Kritikern zufolge lag mit der DSGVO „eine Verwässerung bestimmter Schutzstandards“ (ebd.) vor.

Das erste Gesetz zur digitalen Gesundheitsversorgung, das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), wurde noch vor dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019 erlassen. Darin war erstmals geregelt, dass Ärzte Gesundheits-Apps verschreiben und Patienten Angebote der Telemedizin leichter nutzen können. Ferner wurde vom Gesetzgeber beabsichtigt, dass Patienten ihre Gesundheitsdaten zukünftig in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen können (BMG 2020). Videosprechstunden waren etwas Neues. Virtuelle Arztpraxen gab es damals nicht. Wollte man einen Arzt sprechen, musste man wirklich zum Arzt hinfahren. Heute ist es längst üblich, dass Systeme künstlicher Intelligenz Daten in Echtzeit auswerten und Patienten einen virtuellen Arzt zur Verfügung stellen, wenn ihre Alarm-App sich einschaltet. Es ist völlig normal, dass OP-Roboter in Krankenhäusern arbeiten und die Pflege erkrankter oder älterer Menschen ebenfalls von Robotern übernommen wird.

Im Jahr 2020 operierten die Ärzte in den Krankenhäusern noch persönlich, die Gesundheitsdaten waren Privatsache und auf ihre Gesundheit zu achten war den Menschen selbst überlassen. Im gleichen Jahr brach die erste Pandemie mit dem hochansteckenden Coronavirus Sars-Cov-2 aus. Die weltweite Ausbreitung und deren Folgen waren nicht zu stoppen. Am 11. November 2020 meldete die Weltgesundheitsorganisation (WHO 2020) 50.810.763 bestätigte Fälle von Covid-19, darunter 1.263.844 Todesfälle. Aufgrund der Situation kam es immer wieder zu Engpässen in der intensivmedizinischen Versorgung der Erkrankten. In den Krankenhäusern wurden Konzepte der Notversorgung entwickelt. In einigen Ländern wurde der Notstand ausgerufen. Zur Eindämmung der sich schnell ausbreitenden Infektionskrankheit verordneten die Regierungen sogenannte Lockdowns.

Die Lockdown-Regelungen in Deutschland führten zu massiven Einschränkungen im Alltag und zum Stillstand des öffentlichen Lebens, so zum Beispiel zu Kontaktbeschränkungen, Beherbergungsverboten, der Schließung aller Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen und Ausgangssperren in Großstädten. Damit einher gingen schwerste wirtschaftliche Einbußen in zahlreichen Wirtschaftsbranchen. Um die Infektionszahlen zu reduzieren wurde es Pflicht, in bestimmten öffentlichen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Einen weiteren Versuch, die Corona-Ausbreitung einzudämmen, stellte die Corona-Warn-App dar. Sie sollte die Nutzer über Risikokontakte informieren und die Nachverfolgung der Infektionsketten vereinfachen. Die freiwillige Corona-App scheiterte angesichts defizitärer Anwendung durch die Nutzer und fehlender Bereitschaft in der Bevölkerung, die App zu verwenden. Zudem war die Kommunikation zwischen der App und den relevanten Behörden mangelhaft. Zu Beginn der Corona-Jahre gab es noch Proteste gegen die Lockdown-Politik. Es folgten Zeiten voller Pandemien und Wirtschaftskrisen. Es herrschte weltweiter Notstand. Die bis dato schlimmste Corona-Pandemie von 2026 führte dann jedoch zu einem Konsens innerhalb der Weltbevölkerung gegenüber den Maßnahmen der Regierungen und zur Akzeptanz der darauffolgenden weltweiten Einführung der Healthcare-Units und der Tracker. Es kam im Zuge dessen zu einer Umwälzung der bestehenden Gesundheitsversorgung.

Doch wie konnte das geschehen?

Die immer wiederkehrenden Pandemien hatten eine Forschergruppe im Jahr 2027 auf die Idee gebracht, die Fitnesstracker für den Infektionsschutz einzusetzen. Sie entwickelten ein Armband, das die perfekte Infektionskontrolle ermöglichte. Die Bereitschaft der Weltbevölkerung, den Datenschutz aufzugeben und den Infektionsschutz mithilfe digitaler Anwendungen auszubauen, war angesichts katastrophaler Bedingungen aufgrund jahrelanger Pandemien schlagartig gestiegen. Im Jahr 2028 verabschiedeten die Regierungen aller Länder das erste internationale Abkommen zur Infektionsabwehr und digitalen Gesundheitsversorgung. Seitdem ist das Tragen der Tracker Pflicht.

Ausgestattet sind die Tracker mit Bewegungssensoren sowie mit optischen und bioelektrischen Sensoren. Das integrierte GPS-II-System dient der Standortbestimmung. Es kann das Umfeld nach infizierten Personen abscannen, vor Kontakten mit Ansteckungsrisiko warnen und diente während einer Pandemie unter anderem der Erfassung von Infektionsketten. Die Tracker messen und speichern sämtliche Daten unserer Körperfunktionen wie zum Beispiel Puls, Schlafphasen, Blutzucker, Kalorienverbrauch, Blutdruck oder Schrittzahl. Es ist ganz normal, eine E-Mail von der staatlichen Healthcare-Unit zu bekommen, in der die Berechnung der Kostenbeiträge deiner Gesundheitsversorgung anhand dieser Daten erfolgt. Früher wäre das undenkbar gewesen. Früher gab es statt der Healthcare-Unit-Behörden Krankenkassen, die als Versicherung die Kosten der medizinischen Versorgung ihrer Mitglieder übernahmen.

Mit dem internationalen Abkommen zur Infektionsabwehr und digitalen Gesundheitsversorgung wurde das digitale System der Sozial- und Gesundheitskontrolle auf der ganzen Welt etabliert. Neben dem Tragen der Tracker am Arm wurde dabei auch das Social-Credit-System nach chinesischem Vorbild eingeführt (Sträter 2020).

Die Überwachung und automatische Identifikation einer Person im öffentlichen Raum erfolgt seitdem mithilfe der überall installierten Kameras, die mit Gesichtsscannern ausgestattet sind. Mit dem Credit-System wurde für jeden Bürger ein zentrales Punktekonto bei der virtuellen Healthcare-Unit eingeführt. Das Startkontingent beträgt 1500 Punkte. Die aktuellen Punktwerte einer Person, die sogenannten Scores, werden anhand des Verhaltens und der Gesundheit ermittelt. Für die Berechnung werden riesige Datenmengen erfasst: Gesundheitsdaten, Finanzsituation und Zahlungsmoral, Einkaufsgewohnheiten, Arbeitsethik und Arbeitgeber, digitale Netzwerke, Kommunikations- und Sozialverhalten sowie Strafregister. Lernende Algorithmen und Systeme künstlicher Intelligenz ermitteln automatisch einen sekundengenauen Punktwert. Die Systeme greifen dabei auf privatwirtschaftliche und staatliche Datenbanken zu. Verhält man sich konform und engagiert sich für die Gesellschaft, wird man belohnt. Für eine Blutspende erhält man zum Beispiel fünfzehn Punkte. Wer einem Menschen mit Behinderung über die Straße hilft, erhält zehn Punkte. Ab 1800 Bonuspunkten gibt es beispielsweise Vergünstigungen bei ausgewählten Firmen, ab 2500 kostenloses Car-Sharing und ab 2800 werden die Kosten für die medizinische Versorgung gesenkt. Problematisch wird es nur, wenn man gegen die Regeln verstößt. Der Sanktionskatalog beinhaltet Punktabzüge bei Straftaten und gesellschaftlichem Fehlverhalten. Bei Cybermobbing und Hass-Kommentaren im Internet gibt es beispielsweise 20 Minuspunkte. Wer Ärger mit seinem Nachbarn hat oder den Kot seines Hundes auf der Straße nicht entfernt, bekommt zehn Minuspunkte. Ein Verstoß gegen die Lockdown- und Quarantäne-Regeln wurde mit einem Minus von 1500 Punkten bestraft. Wer zu viele Minuspunkte sammelt, wird sanktioniert. Dabei werden zum Beispiel der Zugang zu Privatschulen verwehrt oder die Kosten der medizinischen Versorgung angehoben. Ab einem Scoring-Wert unter 600 erfolgt der Eintrag in die Kontrollliste. Auf dieser Liste zu stehen bedeutet, sich nicht mehr frei bewegen zu können. Das Kaufen von Flug- oder Bahntickets ist untersagt, das Buchen von Theaterkarten wird zum Beispiel verweigert und der Arbeitgeber darf ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag kündigen. Mit dem Strafsystem und der permanenten Überwachung konnte die Einhaltung der Quarantäneregelungen streng kontrolliert werden.

Das von der Forschergruppe entwickelte Tracking-Armband funktioniert auf der Grundlage von Big-Data-Berechnungen. „‚Big Data‘ steht für die Verfügbarkeit großer digitaler Datenmengen und deren technologische Auswertungsmöglichkeiten.“ (Knorre et al. 2020: 66) Dabei werden alle gespeicherten Daten zu einer Person mittels speziell programmierter Algorithmen verarbeitet und ausgewertet. Ermöglicht wird die Verarbeitung der unaufhaltsamen Datenmassen durch das exponentielle Wachstum der Rechenkapazität und die fortwährende Leistungssteigerung der Arbeitsspeicher (Schröder & Schwanebeck 2017: 49 f.). Verändern sich die Informationen über eine Person, wird der neue Scoring-Wert mithilfe von Algorithmen und künstlicher Intelligenz sekundengenau ermittelt. Die Algorithmen sind so programmiert, dass sie aus den bisher ermittelten Ergebnissen lernen. Daher ist die Präzision, mit der die Entscheidungen getroffen werden, nicht mehr von Menschenhand zu ersetzen. Heutzutage treffen Algorithmen die Entscheidung über Belohnung oder Sanktionierung, mit ihren Möglichkeiten sorgen sie aber auch für eine effiziente medizinische Versorgung. Die datenanalytische Diagnose und Therapie von Krankheiten wird ebenfalls auf der Grundlage von Big Data vorgenommen. Dabei werden die getrackten Gesundheitsdaten mit den Datenbanken der Medizin verknüpft. Lernende Algorithmen berechnen den Gesundheitsstatus und die Einstufung der medizinischen Versorgung. „Systeme mit Künstlicher Intelligenz können über die Zeit immer ausgefeiltere Verknüpfungen von Gesundheitsdaten interpretieren und sich selbstlernend verbessern, d. h. Krankheitssymptome immer zuverlässiger automatisch erkennen und zielführende Therapien vorschlagen.“ (Knorre et al. 2020: 92) So ergibt sich eine personalisierte und passgenaue Gesundheitsversorgung.

Mit den Trackern, dem Social-Credit-System und Big Data änderte sich alles. Die allgegenwärtige Überwachung führte dazu, dass es ab 2030 keine weltweiten Corona-Krisen mehr gab. In den Folgejahren beschränkten sich die Ausbrüche auf lokale Epidemien, die sich mithilfe der Tracker gut kontrollieren ließen. Die quälenden Jahre voller Pandemien und Lockdowns waren endlich vorbei. Die Eindämmung des Virus gelang mit dem neuartigen Infektionsschutz und der künstlichen Intelligenz immer effektiver. Dank der Standortbestimmung und dem Abgleich der Gesundheitsdaten mit Hilfe von Big-Data-Berechnungen konnten die Infektionsketten automatisch zurückverfolgt werden, infizierte Menschen wurden noch vor Ausbruch der Infektionskrankheit isoliert und das Quarantäneverhalten streng kontrolliert. Seit dem Jahr 2036 gibt es keine hoch ansteckenden Corona-Viren mehr, 99,9 % aller Infektionskrankheiten, die den Menschen betreffen, sind weltweit ausgerottet. Mit der Umstellung der Gesundheitsversorgung auf das digitale System der Sozial- und Gesundheitskontrolle wurden wir alle „gläsern“. Daher ist es unter der heutigen Überwachung extrem wichtig geworden, eine gesunde Lebensführung einzuhalten. Aufgrund des Wandels besitzen staatliche Behörden heutzutage das Datenmonopol, das Social Scoring gleicht einer Bewertungsmaschine. Eine „informationelle Selbstbestimmung als Schutz der Freiheit des Einzelnen“ (Kutscha 2018: 136) existiert nicht mehr. Dennoch leben wir in Ruhe, wenn wir uns konform verhalten. Wir genießen den Schutz vor der weltweiten Ausbreitung von Infektionskrankheiten, was mit unseren Daten passiert, wissen wir nicht genau. Nur eines können wir mit Gewissheit sagen: Pandemie war gestern.

Literatur- und Quellenverzeichnis

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2020): Ärzte sollen Apps verschreiben können. Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), online unter URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html (Abruf 10.11.2020).

Castells, Manuel (2017): Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft: Das Informations-zeitalter. Wirtschaft. Gesellschaft. Kultur, Band 1, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, DOI: 10.1007/978-3-658-11322-3.

Knorre, Susanne / Müller-Peters, Horst / Wagner, Fred (2020): Die Big-Data-Debatte. Chancen und Risiken der digital vernetzten Gesellschaft, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, DOI: 10.1007/978-3-658-27258-6.

Kutscha, Martin (2018): Schutzpflicht des Staates für die informationelle Selbstbestimmung?, in: Alexander Roßnagel / Michael Friedewald / Marit Hansen (Hrsg.), Die Fortentwicklung des Datenschutzes, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, S. 123-137.

Schaar, Peter (2017): Verbraucherdatenschutz in der Digitalisierung. Herausforderungen und Lösungsansätze, in: WISO direkt / Friedrich-Ebert-Stiftung. Hrsg.: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, 2017, Nr. 19, online unter URL: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/13497.pdf (Abruf 08.11.2020).

Schröder, Michael / Schwanebeck, Axel (2017): Big Data – In den Fängen der Datenkraken. Die (un-)heimliche Macht der Algorithmen, Baden-Baden: Nomos, DOI: 10.5771/9783845283678.

Stalder, Felix (2016): Kultur der Digitalität, Berlin: Suhrkamp.

Sträter, Andreas (2020): Überwachung. Wie China seine Bürgerinnen und Bürger mit einem Punktesystem kontrollieren will, online unter URL: https://www.quarks.de/gesellschaft/wie-china-seine-buerger-mit-einem-punktesystem-kontrollieren-will/ (Abruf 11.11.2020).

Weltgesundheitsorganisation (2020): Dashboard der WHO-Coronavirus-Krankheit (COVID-19), online unter URL: https://covid19.who.int/ (Abruf 11.11.2020).

Wewer, Göttrik (2020): Datenschutz, in: Tanja Klenk / Frank Nullmeier / Göttrik Wewer (Hrsg.), Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung, Springer VS, Wiesbaden. DOI: 10.1007/978-3-658-23669-4_16-1.