Vulgaerdemokraten
Wenn das Staatsoberhaupt das Volk herabsetzt
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat beim 75-jährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts den Begriff „Vulgärdemokraten“ in den öffentlichen Raum geworfen. Gemeint sind jene, die sich auf Mehrheiten und den „angeblichen Volkswillen“ berufen, um unbeschränkte Macht zu fordern und Verfassungsgrenzen sowie die Verfassungsgerichtsbarkeit abzulehnen. Demokratie sei entweder liberal – oder keine.
Die Warnung vor reinem Majoritarismus hat Substanz
Eine Mehrheit, die Grundrechte, Gewaltenteilung und unabhängige Kontrolle einfach beiseite wischt, kann in die Tyrannei der Mehrheit münden. Das hat die Geschichte gezeigt, und das Grundgesetz antwortet darauf mit der wehrhaften Demokratie. Fraenkels alte Kritik am „Vulgärdemokratismus“ – der Illusion eines einheitlichen, identitären Volkswillens – trifft hier einen realen Nerv.
Das Pejorative macht den Begriff unberechtigt
Doch in der Wortwahl entlarvt sich das Problem.
„Vulgär“ ist kein neutraler Fachbegriff. Es stammt vom lateinischen vulgaris – zum Volk gehörig – und bedeutet im heutigen Deutsch ordinär, roh, primitiv, minderwertig. Wer diesen Ausdruck wählt, wertet nicht nur eine politische Position ab. Er wertet die Träger dieser Position ab. Der „Vulgärdemokrat“ ist der grobe, ungehobelte Bruder des „richtigen“ Demokraten. Der eine denkt angeblich in kurzen Sätzen und einfachen Mehrheiten, der andere in feinen institutionellen Abwägungen und liberalen Prinzipien.
Das ist keine Analyse. Das ist Hierarchie. Und Hierarchie, die vom höchsten Repräsentanten des Staates ausgesprochen wird, hat eine besondere Wirkung: Sie definiert, wer noch dazugehört und wer schon draußen steht. Die Maßstäbe setzt nicht ein unparteiischer Schiedsrichter, sondern das Establishment selbst – Präsident, Gericht, politische und mediale Mitte. Wer die Grenzen der „liberalen Demokratie“ hinterfragt oder den Volkswillen stärker gewichten will, riskiert, in die pejorativ abgewertete Schublade zu rutschen. Kritik an Institutionen wird so – wie schon in der Unterscheidung von Demokratie und „unserer Demokratie“ präemptiv als Angriff auf „die Demokratie“ selbst diskreditiert.
Das ist die eigentliche Übergriffigkeit des Begriffs. Er leistet nicht nur Abgrenzung, sondern Ausgrenzung. Er verwandelt eine legitime demokratietheoretische Debatte – wie weit Mehrheiten gehen dürfen – in eine kulturelle und moralische Abwertung. Der Bundespräsident, der eigentlich integrieren und Vorurteile abbauen soll, vertieft die Spaltung, indem er Andersdenkende als vulgär markiert. Das mag der Selbstbehauptung der bestehenden Ordnung dienen. Es ist aber kein Beitrag zu einer offenen, erwachsenen Demokratie.
Die Unterscheidung zwischen „Demokrat“ und „Vulgärdemokrat“ bleibt damit ein Machtinstrument. Wer die Definitionshoheit hat, entscheidet, was noch demokratisch ist und was schon vulgär. Das ist bequem. Es ist aber auch paternalistisch.
Libertäre Kritik: Demokratismus greift zu kurz
Hier setzt libertäre Kritik an – und sie greift tiefer. Selbst die „liberale Demokratie“, die Steinmeier verteidigt, bleibt dem Demokratismus verhaftet: der Vorstellung, dass politische Herrschaft durch Mehrheiten und Verfahren grundsätzlich legitimiert wird. Libertäre denken anders. Freiheit ist kein Mehrheitsprodukt. Sie liegt im Individuum, in Eigentum, freiwilliger Kooperation und der radikalen Begrenzung von Zwang. Der Staat – auch der demokratisch kontrollierte – bleibt ein Gewaltmonopol, das zur Expansion neigt. Wahlen legitimieren oft nur, wer diesen Apparat bedient.
Majoritarismus ist gefährlich. Die „liberale“ Variante ist zivilisierter, aber reicht nicht hin. Beide greifen zu kurz, wenn es um echte Freiheit geht.

