Sklaverei oder Souveränität

Es gibt einen bequemen Mythos, den sich moderne Gesellschaften gerne erzählen: dass Freiheit der Normalzustand des Menschen sei und Unterdrückung die Abweichung. Ein Blick in die Geschichte zerstört diese Selbstberuhigung gründlich. Sklaverei war nicht die dunkle Ausnahme am Rand der Zivilisation – sie war und ist die Zivilisation, über nahezu die gesamte Menschheitsgeschichte hinweg, auf jedem bewohnten Kontinent.

Die Regel: Sklaverei

Im republikanischen und kaiserlichen Rom waren zeitweise zwischen einem Fünftel und einem Drittel der italischen Bevölkerung Rechtssache statt Rechtsperson – *res*, nicht *persona*.

Athen, die Wiege der Demokratie, finanzierte seine Bürgerversammlungen und seine Philosophenschulen auf dem Rücken einer Sklavenbevölkerung, die die freien Bürger zahlenmäßig oft übertraf. 

Die islamische Welt unterhielt vom siebten bis ins zwanzigste Jahrhundert eines der langlebigsten Sklavenhandelssysteme der Geschichte – Militärsklaven, Haremssklavinnen, Plantagenarbeiter in Mesopotamien. 

Die Wikinger monetarisierten erbeutete Menschen als eine ihrer wichtigsten Handelswaren entlang der Flüsse Osteuropas bis nach Bagdad. 

China kannte Schuldknechtschaft und staatlich organisierte Zwangsarbeit über Dynastien hinweg. 

Und der transatlantische Sklavenhandel ist nur das jüngste, am besten dokumentierte Kapitel einer Praxis, die so alt ist wie organisierte Herrschaft selbst.

Der entscheidende Punkt, den man aus dieser Bilanz ziehen muss, ist unbequem: Es gab in der gesamten vormodernen Welt so gut wie keine Zivilisation, die grundsätzlich in Frage stellte, dass ein Mensch Eigentum eines anderen sein kann. Diskutiert wurde bestenfalls, wer versklavt werden durfte – Kriegsgefangene, Schuldner, „Barbaren“, Ungläubige – nicht, ob das Prinzip selbst legitim ist. Aristoteles begründete es philosophisch. Das römische Recht kodifizierte es präzise. Kein Prophet, kein Kaiser, kein Gelehrter der Antike hat ein Prinzip formuliert, das dem Menschen als solchem, unabhängig von Status, Herkunft oder Kriegsglück, die Verfügung über den eigenen Körper zuschrieb. Auch das aufkommende Christentum hat nichts daran geändert: 

Trotz der frühen Vision paulinischer Gleichheit „vor Gott“ (Gal 3,28) hat die Kirche Sklaverei über anderthalb Jahrtausende praktisch toleriert, kirchenrechtlich reguliert und teils selbst als Sklavenhalterin betrieben, sodass ihr später gern beanspruchtes Verdienst an der Abschaffung eher das Verdienst einzelner Abolitionisten (oft gegen den eigenen kirchlichen Mainstream) war als eine ursprüngliche Errungenschaft der Lehre selbst.

Gegenentwurf: Selbsteigentum

Genau deshalb ist das, was seit der frühen Neuzeit langsam Gestalt annimmt, keine Fußnote der Ideengeschichte, sondern eine der revolutionärsten Ideen, die je gedacht wurden: dass der Mensch von Natur aus Eigentümer seiner selbst ist – self-ownership – und dass dieses Eigentum niemandem zur Disposition steht, weder einem Herrn noch einem Priester noch, und das ist der entscheidende Schritt, den kaum jemand konsequent zu Ende denkt, einem Staat.

John Locke legte im Zweiten Traktat über die Regierung den Grundstein: Jeder Mensch besitzt das Eigentum an seiner eigenen Person, und aus der Vermischung seiner Arbeit mit der Natur entsteht legitimes Eigentum an äußeren Dingen. Das war 1689 eine Bombe unter dem gesamten Gebäude von Feudalismus, Sklaverei und absolutistischer Herrschaft, auch wenn Locke selbst die Konsequenzen seiner eigenen Prämisse nicht konsequent zog. Es brauchte Jahrhunderte, bis Denker der libertären Tradition – Murray Rothbard, Robert Nozick, Hans-Hermann Hoppe – das Prinzip von seinen Widersprüchen befreiten und zu Ende dachten: 

Wenn der Mensch sich selbst gehört, dann folgt daraus nicht nur, dass Chattel Slavery illegitim ist. 

Chattel Slavery ist der englische Fachbegriff für die radikalste Form der Sklaverei: den Menschen als bewegliche Sache(lat. res mobilis, engl. chattel = bewegliches Eigentum, Fahrnis) im vollen Rechtssinne. Der Versklavte ist dabei nicht nur zu Arbeit oder Diensten verpflichtet, sondern selbst Eigentumsobjekt: kauf-, verkauf-, verpfänd- und vererbbar, ohne eigene Rechtspersönlichkeit, oft samt seiner Nachkommen (der Sklavenstatus vererbt sich automatisch über die Mutter). Das unterscheidet Chattel Slavery von milderen Unfreiheitsformen wie Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft, bei denen der Betroffene zwar unfrei, aber nicht formal Sache eines anderen ist.

Es folgt sehr viel mehr, und das ist der Punkt, an dem die meisten Menschen aussteigen, weil er ihre Gewohnheiten bedroht.

Nietzsche: die Herde gegen den Einzelnen

Nietzsches Unterscheidung zwischen Herren- und Herdenmoral trifft einen wunden Punkt jeder kollektivistischen Rechtfertigung von Zwang. Nietzsche beobachtete, dass Kollektive – Stämme, Kirchen, Staaten, Massenbewegungen – ihre Macht historisch gerade dadurch sichern, dass sie das Individuum lehren, sein eigenes Interesse, seinen eigenen Willen als minderwertig gegenüber dem Wohl der Gemeinschaft zu begreifen. Die „Herde“ braucht die freiwillige Selbstunterwerfung des Einzelnen, nicht nur die Gewalt von außen; sie erzieht ihn dazu, Gehorsam als Tugend, Aufopferung als Adel und die eigene Verfügung über sich selbst als Egoismus zu empfinden.

Genau dieses Umkippen von Zwang in verinnerlichte Pflicht ist, ironischerweise, dieselbe Mechanik, mit der antike Sklavenhalter ihre Sklaven zur Fügsamkeit erzogen, und mit der moderne Staaten ihre Bürger zu Steuerzahlern, Wehrpflichtigen und Impfwilligen erziehen: Man ersetzt die sichtbare Peitsche durch das internalisierte Pflichtgefühl, und die Unterwerfung wird dadurch nicht freier, sondern nur unsichtbarer.

Nietzsches Kritik an der Herdenmoral zielte historisch auch gegen das Christentum und den demokratischen Egalitarismus: Jedes System, das den Einzelnen dazu bringt, seine eigene Instrumentalisierung als moralische Pflicht statt als Zwang zu empfinden – ob antiker Sklavenhalter, totalitäres Kollektiv oder moderner Wohlfahrts- und Sicherheitsstaat –, hat damit sein wirksamstes Herrschaftsmittel gefunden: nicht die Kette am Fuß, sondern die Zustimmung im Kopf.

Die Idee vom Selbsteigentum und ihre langsame Entfaltung

Dass die Selbsteigentumsidee sich über Jahrhunderte kaum ausbreitete, ist kein Rätsel, sondern schlichte Machtökonomie. Jede herrschende Klasse der Geschichte – Sklavenhalter, Feudalherren, absolutistische Könige, und, das wird gerne vergessen, der moderne Nationalstaat – hatte  und hat ein direktes materielles Interesse daran, dass Menschen sich eben nicht als vollständige Eigentümer ihrer selbst begreifen. Ein Sklave, der glaubt, sein Körper gehöre ihm, ist ein Sklave, der sich wehrt. Ein Bürger, der glaubt, sein Körper und seine Arbeit gehörten wirklich ihm, ist ein Bürger, der Steuern als das erkennt, was sie sind: ein anteiliger, erzwungener Zugriff auf die Früchte seiner Arbeit, der sich rechtlich von der klassischen Fronarbeit nur graduell, nicht prinzipiell unterscheidet.

Die formale Abschaffung der Sklaverei im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert war ein epochaler Fortschritt – und zugleich, aus anarcholibertärer Sicht, eine halbe Revolution, die in einem entscheidenden Punkt sogar Schritte zurückgemacht hat. Man hat den privaten Eigentümer des Sklaven beseitigt und dabei übersehen oder bewusst verschleiert, dass der moderne Staat sich seither dieselben Verfügungsrechte über den Körper und die Arbeitskraft seiner Bürger anmaßt – nur nicht in privater, sondern in demokratisch-parlamentarischer Form, und das ist, wie Hans-Hermann Hoppe in seiner Kritik der Demokratie gezeigt hat, keine Milderung, sondern eher eine Verschärfung des Zugriffs. Ein Monarch, der sein Land als privates Eigentum betrachtet, hat wenigstens ein Interesse daran, seinen Kapitalstock – Land, Bevölkerung, Wirtschaftskraft – langfristig zu erhalten, um ihn an seine Erben weiterzugeben; seine Zeitpräferenz ist tendenziell niedrig. Ein demokratisch gewählter Amtsinhaber dagegen verwaltet nur treuhänderisch auf Zeit, ohne Eigentumstitel und ohne Interesse am langfristigen Bestand dessen, was er verwaltet – seine Zeitpräferenz ist strukturell hoch, sein Anreiz ist maximale Ausbeutung im verfügbaren Zeitfenster, nicht Erhalt. 

Hinzu kommt, dass die demokratische Fiktion, „das Volk“ regiere sich durch Wahlen selbst, den Zugriff nicht sichtbarer, sondern gerade unsichtbarer und deshalb wirksamer macht als der offene Anspruch eines Sklavenhalters oder Monarchen: Wer glaubt, an seiner eigenen Enteignung per Stimmzettel mitgewirkt zu haben, wehrt sich seltener dagegen als jemand, der seinen Herrn klar als äußere Macht erkennt. Das Parlament ist insofern kein Fortschritt gegenüber dem Sklavenhalter, sondern dessen diffuseste, am schwersten angreifbare Erscheinungsform.

Die Wehrpflicht: Sklaverei mit Fahne

Nirgendwo zeigt sich das deutlicher als bei der Wehrpflicht. Ein junger Mann, der gegen seinen Willen aus seinem Leben gerissen, seiner Bewegungsfreiheit beraubt, seines Lohns enteignet (der Sold liegt regelmäßig weit unter dem, was er am freien Arbeitsmarkt erzielen würde) und gezwungen wird, unter Androhung von Gefängnis oder Erschießung im Namen eines Kollektivs zu töten und sein Leben zu riskieren, befindet sich in einer Verfügungsbeziehung, die sich von klassischer Sklaverei nur durch die Herkunft des Herrn unterscheidet: nicht ein Privatmann, sondern der Staat beansprucht Eigentum an seinem Körper. Historiker der Wehrpflicht ordnen sie zu Recht in dieselbe Kategorie ein wie Fronarbeit und Zwangsarbeit – der Staat requiriert Menschen wie er Pferde oder Getreide requirierte, mit dem einzigen Unterschied, dass die Requirierten hier selbst die Munition tragen. 

Dass diese Praxis ausgerechnet in Demokratien mit demselben moralischen Pathos verteidigt wird, mit dem einst antike Sklavenhalter ihre Ordnung rechtfertigten – als notwendig für das Überleben der Gemeinschaft, als Opfer für ein höheres Gut –, ist kein Zufall, sondern folgt aus der Struktur demokratischer Herrschaft selbst: Wo ein Monarch seine Untertanen offen requiriert und dafür klar als fremder Herr erkennbar bleibt, requiriert die Demokratie im Namen eben jener Bürger, die requiriert werden – „das Volk“ schickt angeblich seine eigenen Söhne in den Tod, obwohl der Einzelne nie individuell zugestimmt hat und eine Mehrheitsentscheidung ihn so wenig bindet wie der Befehl eines Königs. Die Rhetorik hat sich nicht verändert, nur das „höhere Gut“ trägt jetzt eine Nationalflagge statt eines Stammeswappens – und die demokratische Verpackung macht den Zwang, wie Hoppe betont, gerade schwerer angreifbar, weil er sich als Selbstverpflichtung tarnt statt als Fremdherrschaft.

Die Impfpflicht: der Körper als Verfügungsmasse des Kollektivs

Dieselbe Logik, in ziviler Form, zeigte sich in den staatlich verordneten oder faktisch erzwungenen Impfmandaten der jüngeren Vergangenheit. Wenn ein Staat – gestützt auf ein Kollektivinteresse, das er selbst definiert – über den Körper eines Einzelnen verfügt, ihm eine medizinische Prozedur aufzwingt oder ihn bei Verweigerung vom Arbeitsmarkt, von öffentlichen Räumen, von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt, wird exakt jenes Prinzip verletzt, das den moralischen Kern der Anti-Sklaverei-Bewegung ausmachte: dass niemand, und sei der Zweck noch so wohlmeinend formuliert, das Recht hat, ohne Zustimmung über den Körper eines anderen Menschen zu verfügen. „Zum Wohle der Gemeinschaft“ war auch die Rechtfertigungsformel, mit der Fronarbeit, Zwangsrekrutierung und, in ihrer perfidesten Form, die Sklaverei selbst gerechtfertigt wurden („die Sklaverei zivilisiert die Unterworfenen“, „sie dient der Ordnung des Ganzen“). Der Wortlaut wechselt, die Struktur – Kollektivzweck schlägt individuelle Verfügungshoheit über den eigenen Körper – bleibt identisch.

Konsequent zu Ende gedacht

Der anarcholibertäre Punkt ist am Ende ein einfacher, aber unbequemer: Die historische Bewegung von der offenen Sklaverei zur formalen Freiheit ist real, aber sie ist nicht abgeschlossen, solange der Staat sich das Recht vorbehält, in Steuerform anteilig auf die Arbeitskraft seiner Bürger zuzugreifen, sie in Kriegszeiten zu requirieren wie einst Vieh und Getreide, und über ihre Körper zu bestimmen, sobald er ein hinreichend dringliches Kollektivinteresse behauptet. 

Wer Sklaverei für das größte moralische Verbrechen der Menschheitsgeschichte hält – zu Recht –, kann konsequenterweise nicht bei der Abschaffung des privaten Sklavenhalters stehen bleiben. Er muss sich fragen, warum dieselbe Verfügung über fremde Körper und fremde Arbeit, sobald sie mehrheitlich beschlossen, mit einer Verfassung versehen und mit einer Flagge geschmückt ausgeübt wird, plötzlich als etwas fundamental anderes, gar Legitimeres gelten soll – wo doch nach Hoppes Analyse gerade das Gegenteil näherliegt: dass die parlamentarisch-demokratische Form der Herrschaft, weil sie Verantwortlichkeit verwischt, Zeitpräferenzen verkürzt und Zwang als Selbstregierung tarnt, dem Selbsteigentum tendenziell feindlicher gegenübersteht als klar erkennbare, personale Herrschaftsformen es waren. 

Das Selbsteigentum, das Locke vor über dreihundert Jahren dachte und das die libertäre Tradition seither konsequent zu Ende führt, kennt keine Ausnahme für den Staat – gleich, ob er sich als Monarchie, Diktatur oder Demokratie verfasst. Entweder der Mensch gehört sich selbst – oder er gehört sich nicht. Ein bisschen Eigentümer seiner selbst zu sein, auf Widerruf, sobald ein Parlament, eine Gesundheitsbehörde oder ein Generalstab eine Mehrheit hinter sich versammelt, ist am Ende nicht die Überwindung der Sklaverei, sondern nur ihre demokratisch verfeinerte, schwerer zu erkennende Nachfolgeform.